Erbschaftsteuerliche Beratung

Ein künftiger Erblasser ist gut beraten, wenn er die Folgen des Erbfalles nicht dem Zufall überlässt und anderseits sein ganzes Vermögen nicht allein aus steuerlichen Gründen schon zu Lebzeiten überträgt.

Wir erarbeiten unter der Berücksichtigung familiärer Interessen und wirtschaftlicher Zielsetzungen steuergünstige Lösungen und Konzepte.

  1. Gestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge
  2. Unternehmensnachfolge und –übergabe